Ich biete beglaubigte Übersetzungen an, die mit höchster Präzision und unter Einhaltung höchster Qualitätsstandards erstellt werden. Für viele amtliche oder juristische Texte verlangt der Gesetzgeber, dass besonders strenge Vorschriften eingehalten werden, d.h., dass die Übersetzungen beglaubigt und mit einem Stempel des Übersetzers versehen werden. Eine beglaubigte Übersetzung bedeutet somit, dass ein Text aus der polnischen in die deutsche Sprache oder umgekehrt übersetzt und dessen Echtheit rechtlich verbindlich zugesichert wird. Um beglaubigte Übersetzungen durchführen zu können, muss der Übersetzer von den je nach Bundesland zuständigen Land- Oberlandesgerichten als gerichtlich beeidigt bzw. ermächtig werden.
Die hohe Qualität der Übersetzungen bestätigt die Zusammenarbeit mit vielen Privat- und Geschäftspersonen. Im Rahmen der beglaubigten Übersetzungen fertige ich u.a folgende Übersetzungen an: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, juristische Korrespondenz, Zeugnisse, Diploma Supplements, uvm.